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   OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99   

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https://dejure.org/2001,9284
OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99 (https://dejure.org/2001,9284)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 (https://dejure.org/2001,9284)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. April 2001 - 5 D 665/99 (https://dejure.org/2001,9284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKomZG § 78; VwVfG § 62 S. 2; SächsKAG § 9 Abs. 2 S. 1, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 14 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Festsetzung eines einheitlichen Beitragssatzes; Umdeutung einer Zustimmungserklärung zu einem Beitrittsbeschluss; Übertragung der Beitragshoheit und Gebührenhoheit auf den Zweckverband; Leistung eines Beitrags für die Anschlussmöglichkeit an die ...

  • institut-halbach.de PDF

    Abwassergebühren; ordnungsgemäße Globalberechnung; Abwasserzweckverband; Gründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 644 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99
    Ihre Erhebung erfolgt für die Inanspruchnahme der Lieferungs- bzw. Betriebsbereitschaft einer Einrichtung (BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, NVwZ 1987, 231; Urt. v. 20.12.2000, DVBl 2001, 488 [490] zur Grundgebühr für die Abfallentsorgung).

    Aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - lässt sich kein striktes Gebot einer gebührenrechtlichen Leistungsproportionalität entnehmen (BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, aaO).

    Der Gleichheitssatz gebietet es lediglich, bei gleichartig beschaffenen Leistungen, die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln, dass sie unterschiedlichen Ausmaßen in der erbrachten Leistung Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter denGebührenschuldnern gewahrt bleibt (BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, aaO).

    Die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass von jedem Gebührenschuldner die Grundgebühr erhoben wird, obwohl die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung durchaus unterschiedlich sein wird, ist hinsichtlich des Gleichheitssatzes schon dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Entsorgungseinrichtung Vorhaltekosten verursacht, die bei einer geringeren Inanspruchnahme durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnehmen (BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, aaO).

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99
    Ihre Erhebung erfolgt für die Inanspruchnahme der Lieferungs- bzw. Betriebsbereitschaft einer Einrichtung (BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, NVwZ 1987, 231; Urt. v. 20.12.2000, DVBl 2001, 488 [490] zur Grundgebühr für die Abfallentsorgung).

    Dieser orientiert sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität (BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, aaO).

  • OVG Sachsen, 28.02.2001 - 5 B 351/96

    Zahlung von Abfallgebühren; Erhebung von Benutzungsgebühren; Nichtigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99
    a) Eine Gebührensatzung bzw. der gebührenrechtliche Teil einer Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung ist rechtmäßig, wenn dem satzungsgebenden Organ zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung über die Satzung eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation vorgelegen hat (SächsOVG, NK-Urt. v. 9.9.1998, SächsVBl 1999, 33; Urt. v. 28.2.2001, 5 B 351/96).
  • OVG Sachsen, 11.12.2000 - 5 BS 137/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99
    Begegnet hiernach die Erhebung einer Abwassergrundgebühr keinen grundsätzlichen Bedenken, so stellt auch die - je nach dem potenziellen Verbrauch variierende - Größe des Trinkwasserzählers einen geeigneten Maßstab zur Bestimmung dieser Abwassergrundgebühr dar (SächsOVG, Beschl. v. 11.12.2000, 5 BS 137/00).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.1996 - 2 S 175/96

    Abwasserbeitrag, Globalberechnung, - Betriebskapital -

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99
    Deshalb hat es das erkennende Gericht für erforderlich gehalten, dass dem Satzungsgeber bei seiner Beschlussfassung eine Globalberechnung vorzuliegen hat, der sich entnehmen lässt, dass er das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei, d.h. insbesondere auch auf der Grundlage rechtsfehlerfrei festgestellter Kosten- und Flächenfaktoren, ausgeübt hat (SächsOVG, Urt. v. 21.10.1999, aaO; NK-Urt. v. 13.4.1999, SächsVBl 99, 271 [273]; Beschl. v. 24.10.1996, SächsVBl 1997, 34 [35]).
  • OVG Sachsen, 14.02.2001 - 5 D 813/98

    Wirksamkeit einer Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, dass ein - wie hier gemäß § 4 Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung gewählter - kombinierter Grundstücksflächen - und Vollgeschossmaßstab dem grundstücksbezogenen Vorteilsbegriff des Sächsischen Kommunalabgabengesetz genügt (jüngst: SächsOVG, NK-Urt. v. 14.2.2001, 5 D 813/98; Urt. v. 21.10.1999, aaO, [67] m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    2001, 186 ff. und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 - …

    2001, 186 ff. und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 - …

    Die dem entgegen stehende Auffassung in der Rechtsprechung einiger anderer Bundesländer (vgl. insbesondere OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 - NVwZ-RR 1990, 507; SächsOVG, Urteile vom 22.02.2001 - 5 D 720/98 - SächsVBl. 2001, 186 ff. und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 - SächsVBl. 2001, 189 ff.) lässt außer Acht, dass weder das Willkürverbot noch das Äquivalenz- oder Vorteilsprinzip vorgeben, in welcher Weise und an welcher Stelle den Unterschieden bei der Inanspruchnahmemöglichkeit bzw. Benutzung einer öffentlichen Einrichtung Rechnung getragen werden muss, ob also bereits auf der Ebene der Einrichtungsbildung oder erst auf der Ebene der Beitrags- und Gebührenbemessung (in diesem Sinne auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 15.03.1995 - 4 K 22/94 - a. a. O. und vom 15.11.2000 - 4 K 8/99 -LKV 2001, 516, wonach im Falle einer fehlenden Deckungsgleichheit des Entwässerungsgebiets entweder eine getrennte Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung geschaffen werden muss oder Teilbeitragssätze festgesetzt werden müssen).

  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige

    Nachdem die Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung vom 26. Oktober 1998 in wesentlichen Teilen für nichtig erklärt worden war (SächsOVG, Urt. v. 3. April 2001 - 5 D 665/99 -, juris), setzte der Beklagte aufgrund seiner neuen Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung vom 30. Oktober 2002 mit Bescheid vom 14. März 2003 die dritte Rate des Abwasserbeitrags fest.

    Die Ratenbescheide vom 19. März 2004 und 11. August 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. Januar 2007 sind zwar ungeachtet der übrigen Einwände des Klägers schon deshalb rechtswidrig, weil die aktuelle Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung des Beklagten keine ratenweise Beitragsfestsetzung gemäß § 22 Abs. 3 SächsKAG mehr vorsieht, so dass seit deren Inkrafttreten eine schrittweise Beitragsfestsetzung ("peu-à-peu") ausscheidet (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2014 - 5 A 124/13 -, juris Rn. 47 m. w. N.), und die als Rechtsgrundlage der Ratenbescheide herangezogenen früheren Satzungen des Beklagten unwirksam sind (SächsOVG, Urt. v. 3. April 2001 - 5 D 665/99 -, juris, und v. 15. Dezember 2005 - 5 B 380/04 -, n. v.).

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Bei einem aufgabenbezogenen Verständnis des Einrichtungsbegriffs hat sich die Organisationsentscheidung des Aufgabenträgers über die Bildung einer einheitlichen oder mehrerer öffentlichen Einrichtungen vordringlich an einer zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung zu orientieren und nicht am Umfang der durch die Einrichtung den Nutzern vermittelten qualitativen Leistungen oder Vorteile (anders dagegen SächsOVG, Urteile vom 22.02.2001 - 5 D 720/98 - SächsVBl. 2001, 186 ff. und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 - SächsVBl. 2001, 189 ff.).
  • OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09

    Änderung eines flurstücksbezogenen Abwasserbeitragsbescheids in einen

    12 aa) Selbst wenn die Festsetzung des gleichen Nutzungsfaktors für eingeschossig bebaubare und für solche Grundstücke, auf denen nur ein Stellplatz oder eine Garage zulässig ist, die unterschiedlichen baulichen Nutzungsmöglichkeiten beider Grundstücksarten im Rahmen des hier vom Beklagten gewählten, grundsätzlich zulässigen Vollgeschossmaßstabs entgegen § 18 Abs. 1 SächsKAG nicht genügend differenziert erfassen würde (vgl. zu diesem Maßstab SächsOVG, Urt. v. 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, SächsVBl 2000, 65, 67/68; SächsOVG, Urt. v. 3. April 2001 - 5 D 665/99 -, juris Rn. 90/91 = SächsVBl 2001, 189 ff.), folgt daraus allein weder die Nichtigkeit dieser Regelung noch der Satzung insgesamt, so dass dies hier offen bleiben kann.

    Deshalb sind in solchen Fällen umgekehrt Wiederbeschaffungszeitwerte für erst - nach - dem 3. Oktober 1990 errichtete Anlagen grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit für sie Anschaffungs- und Herstellungskosten entstanden sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. April 2001 - 5 D 665/99 -, juris Rn. 80 bis 83, insbesondere Rn. 83 = SächsVBl 2001, 189 ff).

    27 Die behauptete Abweichung vom Urteil des Senats vom 3. April 2001 - 5 D 665/99 - dadurch, dass das Verwaltungsgericht die Satzung und damit - konkludent - § 11 Abs. 1 AbwS 2002 für wirksam gehalten hat, wie der Kläger meint, liegt schon deshalb nicht vor, weil sich der Senat im zitierten Urteil nicht zur Frage verhalten hat, ob der Satzungsgeber im Rahmen des Vollgeschossmaßstabs beim Nutzungsfaktor zwischen eingeschossig bebaubaren und solchen Grundstücken differenzieren muss, auf denen nur ein Stellplatz oder eine Garage zulässig ist.

  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
    299 Bei sog. Altanlagen, d. h. Anlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden, sind Kosten nur dann zulässigerweise bei der Ermittlung des angemessenen Betriebskapitals zu berücksichtigen, wenn in dem Prognosezeitraum entsprechende Investitionen für diese Anlagen beabsichtigt sind (SächsOVG, Urt. v. 21. Oktober 1999, SächsVBl. 2000, 65, 69; SächsOVG, Urt. v. 3. April 2001, SächsVBl. 2001, S. 189, 192; SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2009 - 5 B 322/06 -, juris Rn. 105).

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. April 2001 (SächsVBl. 2001, 189, 196) entschieden, dass eine Grundgebühr in Abhängigkeit von der Trinkwasserzählergröße keinen rechtlichen Bedenken begegnet.

  • OVG Sachsen, 26.03.2003 - 5 B 638/02

    Rechtsbehelfsbelehrung, Jahresfrist, Bekanntgabefiktion, Abwasserbeitrag,

    Mit Urteil vom 8.8.2002 (5 D 47/01) hat der Senat ausgeführt, dass er auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.4.2002 (SächsVBl 2002, 213) an seiner Rechtsprechung zum Einrichtungsbegriff festhält (vgl. NK-Urt. v. 22.2.2001 - 5 D 720/98, SächsVBl 2001, 186 = NVwZ-RR 2002, 367; NK-Urt. v. 3.4.2001 - 5 D 665/99, SächsVBl 2001, 189).
  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 KO 659/20

    Erledigung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid durch (unerkannt) als

    2001, 186 ff. und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 - …
  • VG Halle, 30.04.2013 - 4 A 111/12

    Abwassergebührenerhebung; Festsetzung der Grundgebühren nach dem Zählermaßstab

    Bei diesem handelt es sich um einen allgemein anerkannten Maßstab für die Bemessung der Grundgebühren sowohl für die Wasserversorgung als auch für die Abwasserbeseitigung (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1981 - BVerwG 8 B 20.81 - a.a.O. Rn. 5 und vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 4.01 - juris Rn. 7; OVG Bautzen, Urteil vom 3. April 2001 - 5 D 665/99 - juris Rn. 110; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 - juris Rn. 32; OVG Münster, Beschluss vom 11. August 2008 - 9 A 859/07 - juris Rn. 3; OVG LSA, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 4 O 195/09 - n.v.; VG Halle, Urteil vom 10. September 2012 - 4 A 70/12 HAL - juris Rn. 24; Queitsch, KStZ 2012, 21 ).

    Eine genauere Berücksichtigung des Maßes der Inanspruchnahme der Vorhalteleistung nur ist geboten, wenn einzelne Gebührenschuldner im Verhältnis zu anderen übermäßig hoch belastet werden oder wenn der Anteil des Aufkommens aus der Grundgebühr an den Fix- bzw. Gesamtkosten eine bestimmte, bislang noch nicht abschließend geklärte Grenze überschreitet (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 3. April 2001 - 5 D 665/99 - a.a.O. Rn. 113; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 - a.a.O. Rn. 32; OVG Münster, Beschluss vom 11. August 2008 - 9 A 859/07 - a.a.O. Rn. 3; Queitsch, a.a.O. S. 25).

  • VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07

    Abwassergebühr; Grundgebühr; Zählergrößen; Nenngrößen; Wasserzähler;

    Die Klägerin verwies zudem auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (NK - Urt.v. 22.02.2001 - 5 D 720/98 - und vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 -).

    Zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Erhebung von Grundgebühren im Bereich der Abwasserbeseitigung sowie zur Geeignetheit der Nenngröße des Trinkwasserzählers als Maßstab für die Bemessung der Grundgebühr hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 03.04.2001 - 5 D 665/99 - ( SächsVBl 2001, 189) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 29.11.2001 - 5 D 25/00

    Fortschreibung der Globalberechnung ; Veränderung der Beitragsbemessungseinheiten

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, NK-Urt. v. 3.4.2001, SächsVBl 2001, 189 [192] m.w.N.), dass dem satzungsgebenden Organ zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung über die Satzung eine ordnungsgemäße Globalberechnung vorliegen muss.
  • OVG Sachsen, 18.07.2012 - 5 A 305/09

    Abwasserbeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, Verwirkung

  • OVG Sachsen, 16.02.2015 - 5 D 20/07

    Normenkontrolle, Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung, Entstehung der

  • OVG Sachsen, 26.04.2005 - 5 BS 31/04

    Abwasserbeitrag, Vorteilsgrundsatz, Einrichtungen, Kleinkläranlagen, Abflusslose

  • OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10
  • OVG Sachsen, 28.04.2004 - 5 D 31/02

    Beiträge

  • OVG Sachsen, 21.05.2003 - 5 B 957/02

    Teilzweckverband

  • OVG Sachsen, 21.06.2010 - 5 A 385/08

    Abwasserbeitrag, Altanlagen, Investitionsabsicht, Prognosezeitraum

  • VG Frankfurt/Main, 15.03.2007 - 5 G 354/07

    Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsordnung der IHK im Verfahren des

  • VG Leipzig, 24.01.2006 - 6 K 719/05
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